Niederwerrn | Standesamt Oberes Werntal
Alle wichtigen Informationen zum Standesamt Oberes Werntal finden Sie auf dieser Internetseite.
Fristen
Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von
- 30 Jahren aus den Sterberegistern,
- 80 Jahre aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern
- 110 Jahre aus den Geburtenregistern
nach dem Eintritt des Personenstandsfalls bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Kosten
- Gebühr für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 12,00 Euro
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-,
Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister: 12,00 Euro - Gebühr für eine mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 12,00 Euro
- die Kosten für den Versand werden zusätzlich erhoben
Urkundenbestellung
Urkunden können über standesamt.obereswerntal@niederwerrn.de formlos bestellt werden.
Beim Standesamt Oberes Werntal können Sie alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten erledigen.
Dazu gehören:
- Geburten
- Eheschließungen
- Sterbefälle
- Kirchenaustritte
- Namenserklärungen
- Vaterschaftsanerkennungen
- Ausstellung von Urkunden und Ehefähigkeitszeugnissen
Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten, vereinbaren Sie bitte telefonische einen Termin mit einem unserer
Mitarbeiter.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gerne.
Kontakt
Frau Hofmann Ulrike
Schweinfurter Straße 54
97464 Niederwerrn
0 97 21 / 49 99 - 75
hofmann@niederwerrn.de
www.niederwerrn.de
Herr Greubel Bernd
Schweinfurter Straße 54
97464 Niederwerrn
0 97 21 / 49 99 - 71
greubel@niederwerrn.de
www.niederwerrn.de