Wappen von Niederwerrn

Niederwerrn | Standesamt Oberes Werntal

Unser Service für Sie

Alle wichtigen Informationen zum Standesamt Oberes Werntal finden Sie auf dieser Internetseite.

Fristen

Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von

  • 30 Jahren aus den Sterberegistern,
  • 80 Jahre aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern
  • 110 Jahre aus den Geburtenregistern

nach dem Eintritt des Personenstandsfalls bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

Kosten

  • Gebühr für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 12,00 Euro
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-,
         Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister: 12,00 Euro
  • Gebühr für eine mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 12,00 Euro
  • die Kosten für den Versand werden zusätzlich erhoben

Urkundenbestellung

Urkunden können über standesamt.obereswerntal@niederwerrn.de   formlos bestellt werden.

Beim Standesamt Oberes Werntal können Sie alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten erledigen.

Dazu gehören:
- Geburten
- Eheschließungen
- Sterbefälle
- Kirchenaustritte
- Namenserklärungen
- Vaterschaftsanerkennungen
- Ausstellung von Urkunden und Ehefähigkeitszeugnissen


Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten, vereinbaren Sie bitte telefonische einen Termin mit einem unserer
Mitarbeiter.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gerne.

51884887_xl

Kontakt

Frau Hofmann Ulrike
Schweinfurter Straße 54
97464 Niederwerrn

Herr Greubel Bernd
Schweinfurter Straße 54
97464 Niederwerrn