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Niederwerrn | Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Adresse & Kontakt
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Hausanschrift
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Postanschrift
44781 Bochum
Telefon: +49 234 304-0
Fax: +49 234 304-66050
Deutsche Rentenversicherung Bund
Hausanschrift
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Postanschrift
10704 Berlin
Telefon: +49 30 865-0
Fax: +49 30 865-27240
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Hausanschrift
Wittelsbacherring 11
95444 Bayreuth
Postanschrift
95440 Bayreuth
Telefon: +49 921 607-0
Fax: +49 921 607-398

Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie

  • Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
  • Rente beziehen und privat krankenversichert sind.
  • Sie haben einen Rentenantrag gestellt oder beziehen schon eine Rente.
  • Sie sind freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder
  • Sie sind privat krankenversichert bei einem Versicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines anderen Staates unterliegt, in dem die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anzuwenden sind.
    • Es besteht Rechtsanspruch auf eine Leistung der privaten Krankenversicherung und ein eigenständiger Versicherungsschutz.
  • Sie sind nicht krankenversicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer ausländischen gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung.
  • Sie zahlen selbst Beiträge für Ihre Krankenversicherung.
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zusammen mit dem Rentenantrag stellen. Um einen Zuschuss ab Rentenbeginn zu bekommen, gilt das 3-Monatsprinzip. Das bedeutet, dass Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats stellen müssen, in dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Zuschuss erfüllt sind. Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Zuschuss ab dem Kalendermonat der Antragstellung.

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Es fallen keine Kosten an.

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
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