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Niederwerrn | Rentenauskunft; Anforderung bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.

Adresse & Kontakt
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Hausanschrift
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Postanschrift
44781 Bochum
Telefon: +49 234 304-0
Fax: +49 234 304-66050
Deutsche Rentenversicherung Bund
Hausanschrift
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Postanschrift
10704 Berlin
Telefon: +49 30 865-0
Fax: +49 30 865-27240
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Hausanschrift
Wittelsbacherring 11
95444 Bayreuth
Postanschrift
95440 Bayreuth
Telefon: +49 921 607-0
Fax: +49 921 607-398

Die Rentenauskunft enthält

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente,
  • eine Prognose über die Rente, die Sie bekommen, wenn Sie weiterarbeiten,
  • Angaben über die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente,
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen,
  • Angaben über die Witwen- oder Witwerrente, die Ihre Partnerin oder Ihr Partner erhält, falls Sie sterben,
  • Angaben zu den bisher zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlten Beiträgen,
  • unter anderem Hinweise und Informationen zu den Voraussetzungen für alle Altersrenten, zur Rentenantragstellung, zu Hinzuverdiensten, zum Versicherungsverlauf, zur privaten Altersvorsorge, zur Besteuerung, zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und zur Krankenversicherung der Rentner,
  • falls noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde: eine Information, welche Zeiten noch nicht geklärt sind (das sind Zeiten, von denen die Rentenversicherung nicht weiß, ob sie für Ihre spätere Rente berücksichtigt werden können),
  • eine Übersicht der gespeicherten Versicherungszeiten,
  • eine Übersicht, mit welchen Werten und Faktoren Ihre persönlichen Entgeltpunkte und Ihre Regelaltersrente berechnet wurden.

Hinweis:
Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.