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Niederwerrn | Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs

Für einen darstellenden Nachweis eines Grundstücks oder Gebäudes mit amtlicher Karte können Sie eine Flurkarte bestellen und für einen beschreibenden Nachweis eines Grundstücks inkl. Eigentümerangaben einen Flurstücks- und Eigentumsachweis beziehen.

Adresse & Kontakt
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt
Hausanschrift
Mainberger Straße 14
97422 Schweinfurt
Postanschrift
Mainberger Straße 14
97422 Schweinfurt
Telefon: +49 9721 20938-0
Fax: +49 9721 20938-60

Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form. Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.

Den Flurstücks- und Eigentumsnachweis benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.).

Für Flurstücks- und Eigentumsnachweise muss das berechtigte Interesse gemäß Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) dargelegt werden. Dies gilt darüber hinaus für alle Auszüge, die personenbezogene Daten enthalten. Für eigene Flurstücke ist das berechtigte Interesse automatisch gegeben, für fremde Flurstücke ist ein entsprechender Grund darzulegen.


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Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte (Liegenschaftskarte) Sie können eine Flurkarte online beantragen.
Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis Sie können einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis online beantragen.
Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Katasterauszug zur Bauvorlage Sie können einen Katasterauszug zur Bauvorlage online beantragen.
Flurkartenauszug online bestellen

Über GeodatenOnline haben Sie die Möglichkeit eine Flurkarte online zu bestellen und sofort downzuloaden.

  • Flurkarte:
    • bis einschließlich DIN A3: 15,00 EUR
    • bis einschließlich DIN A1: 36,00 EUR
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis: 8,00 EUR

Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.

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