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Niederwerrn | Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden

Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
Adresse & Kontakt
Landratsamt Schweinfurt
Hausanschrift
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Telefon: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337

Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.

Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.

Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln

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