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Niederwerrn | Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

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Gemeinde Niederwerrn
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Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn
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Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Telefon: +49 9721 4999-0
Fax: +49 9721 4999-99
Landratsamt Schweinfurt
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Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Telefon: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337

In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

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