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Niederwerrn | Elektrofischerei; Beantragung einer Erlaubnis

Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden.
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Die Erlaubnis (Berechtigungsschein) wird nur erteilt

  • zur Förderung der Hege und der Fischzucht,
  • bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse,
  • zur Gewässerbewirtschaftung,
  • zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken,

soweit eine nachhaltige Beeinträchtigung des Hegeziels nicht zu erwarten ist. Die Erlaubnis zur Elekrofischerei kann der Fischereiberechtigte, der Fischereipächter oder der sonst zur Ausübung der Fischerei in vollem Umfang Befugte beantragen. Über die Ergebnisse der Elektrofischerei sind Aufzeichnungen zu führen.

Der Berechtigungsschein wird befristet und in stets widerruflicher Weise für bestimmte Gewässer erteilt.

Der Berechtigungsschein zur Ausübung der Elektrofischerei wird nur erteilt, wenn der Antragsteller

  • nachweist, dass der Elektrofischer einen gültigen Bedienungsschein besitzt,
  • einen gültigen Zulassungsschein für das Elektrofischereigerät vorlegt
  • und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist, deren Mindestversicherungssumme 1 Mio. Euro für Personenschäden, 300.000 Euro für Sachschäden und 10.000 Euro für Vermögensschäden beträgt.
Den Bedienungsschein für die persönliche Ausübung der Elektrofischerei stellt die Bayerische Landesanstalt für Fischerei nach Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang und Bestehen einer abschließenden Prüfung aus.
keine
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken)
Fischereifachberatung - Elektrofischerei Genehmigung - Antrag Ein Berechtigungsschein kann bspw. zur Förderung der Hege und der Fischzucht oder zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken erteilt werden (vgl. § 19 AVBayFiG). Um einen Berechtigungsschein zu beantragen ist der ausgefüllte Antrag an das zuständige Landratsamt oder an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fischereiberechtigte im zu befischenden Gewässer/Gewässerabschnitt sein, muss dem Antrag zusätzlich eine Einverständniserklärung des Fischereirechtsinhabers zur Elektrobefischung beigelegt werden. Der Antrag zum Elektrofischen sollte mindestens 4 Wochen vor dem ersten geplanten Befischungstag eingereicht werden. Bei Fragen rund um das Antragsformular stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.
Fischereifachberatung - Elektrofischerei - Fangmeldung Damit bei jeder Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden (z. B. per Mail an fischerei@bezirk-unterfranken.de). Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.
Fischereifachberatung - Elektrofischerei (Mainfischerei) - Fangmeldung Damit bei einer Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen/gesichteten Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.
keine
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