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Förderprogramme | Innenentwicklung im Landkreis Schweinfurt

Innenentwicklungs-konzept – Neue Fördermöglichkeiten für Baumaßnahmen im Altort

Seit November 2017 gibt es zwei neue Fördermöglichkeiten für die Altortbereiche im Landkreis Schweinfurt: Eine kostenlose Erstbauberatung sowie eine Förderung für Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen bei Baumaßnahmen.

Erstbauberatung

Mit der Einführung von Beratungsgutscheinen im Landkreis Schweinfurt wird Bau- bzw. Umbauinteressierten für Gebäude und Baulücken im Ortskern eine kostenlose über LEADER geförderte Erstbauberatung angeboten. Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu 5 Stunden inkl. Innendienstarbeiten) und kann in der jeweiligen Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Die kostenlose Erstbauberatung wird von folgenden Büros angeboten:

  • Andreas Mitesser, Arnstein
  • Architektur + Energieplanung Silke Ringel, Poppenhausen
  • Architektur- + Ingenieurbüro Joachim Perleth, Schweinfurt
  • Architekturwerkstatt FREIRAUM Andreas Unser, Schweinfurt
  • a² Jürgen Unser Architekt, Schweinfurt
  • Brembs Architekten, Röthlein
  • Architekt Peter Kopperger, Bergrheinfeld
  • Schlicht Lamprecht Schröder Architekten, Schweinfurt

Abriss- und Entsorgungskosten

Für Fälle, in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich bzw. nicht mehr sinnvoll ist, können nun (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 € bei einem Fördersatz von 20 % auf die förderfähigen Nettokosten. Dringende Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung. Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse. Die Landkreisförderung ist mit kommunalen Förderprogrammen sowie der Dorferneuerung kombinierbar.

Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, d.h. der Beginn mit den Bauarbeiten bzw. die Auftragsvergabe, ist förderschädlich.

Auch hier erfolgt die Antragstellung über die jeweilige Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort (in Niederwerrn: Frau Friedrich telefonisch 09721 / 49 99 -18) oder das Regionalmanagement Schweinfurter Land telefonisch 09721 / 55 732 bzw. per E-Mail an innenentwicklung@lrasw.de zur Verfügung.

Die Bausteine Erstbauberatung und Bauabfall sind eingebettet in ein umfassendes landkreisweites Konzept zur nachhaltigen Verankerung des Themas Innenentwicklung im Landkreis Schweinfurt. Weitere Informationen unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.

Weitere Auskünfte sowie die Förderanträge und Förderrichtlinien für die LEADER-Förderung zu "Baustein 3 Erstbauberatung" und "Baustein 4 Bauabfall" finden Sie auch unter dem Link: www.innenentwicklung-schweinfurt-land.de/neu-innenentwicklungskonzept