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Bauleitplanung | Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Motorpool“, Gemeinde Niederwerrn, Gemeindeteil Niederwerrn

BEKANNTMACHUNG der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan „Am Motorpool“, Gemeinde Niederwerrn, Gemeindeteil Niederwerrn

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Am Motorpool“

In der Sitzung vom 28.02.2023 hat der Gemeinderat Niederwerrn die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Am Motorpool“ gebilligt.

In den Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.Nrn. 1354, 1354/2, 1359, 1359/2 und 1359/3 der Gemarkung Niederwerrn einbezogen. Das Gewerbegebiet liegt westlich des bestehenden Siedlungsgebiets zwischen der B303 und der Bahnlinie Schweinfurt-Meiningen, die Erschließung erfolgt über die Straße „Am Motorpool“. Die Lage ergibt sich aus der Karte.

Motorpool

Mit Beschluss des Gemeinderats Niederwerrn wurde die Auslegung des Bebauungsplans „Am Motorpool“ (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Motorpool“ in der Fassung vom 28.02.2023 sowie die zugehörigen Unterlagen

- Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

- Begründung zum Bebauungsplan

- Begründung zur Grünordnung

- Umweltbericht

- Schalltechnische Stellungnahme Gewerbe- und Verkehrslärm zum Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet „Am Motorpool“, Stand 21.02.2023, Projekt-Nr. 5331-405-KCK

liegen in der Zeit vom 11.04.2023 bis 12.05.2023

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn, Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Gemeinde Niederwerrn abrufbar:

https://www.niederwerrn.de/gemeinde/allgemeines/bauleitplanung/index.html

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräusch- und Abgasimmissionen, Naturschutz, Boden, Eingrünungsmaßnahmen, Abfallrecht.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben  abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Niederwerrn, 31.03.2023

gez. Bärmann

1. Bürgermeisterin