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Bauleitplanung | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwerrn

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwerrn wurde mit Bescheid vom 05.11.2018 Az. 40-610/2/2-160 des Landratsamtes Schweinfurt genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 16.11.2018 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung, im Rathaus der Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn, während der allgemeinen Dienststunden und nach Vereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.