Niederwerrn | Vergabe von Bauleistungen
Bauleistungen nach der VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen der Gemeinde Niederwerrn werden entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 31.07.2018 vergeben.
Bauleistungen nach der VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen der Gemeinde Niederwerrn werden entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 31.07.2018 vergeben:
Nationale Ausschreibungen
Freihändige Vergabe:
Bis zu einer Wertgrenze von 50.000 EURO (ohne Umsatzsteuer) werden Leistungen nach der VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen freihändig vergeben.
Beschränkte Vergabe:
VOB/A
Eine beschränkte Ausschreibung findet bis zu folgenden Wertgrenzen statt:
a) 500.000 € im Tief-, Verkehrs- und Ingenieurbau,
b) 125.000 € für Ausbauwerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) sowie
Landschaftsbau und Straßenausstattung
c) 250.000 € für alle übrigen Gewerke
Liefer- und Dienstleistungen:
Soweit die UVgO Anwendung findet, wird eine beschränkte Ausschreibung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € durchgeführt.
Öffentliche Ausschreibungen:
Auftragsvergaben über den o.g. Wertgrenzen werden öffentlich ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibungen erfolgt im Bayerischen Staatsanzeiger sowie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsanzeigers: http://www.staatsanzeiger-eservices.de.
Informationen nach § 19 Abs. 5 (ex-ante-Veröffentlichung) und § 20 Abs. 3 VOB/A (ex-post-Veröffentlichung).
Die Gemeinde informiert fortlaufend auf der Internetseite des Bayerischen Staatsanzeigers: www.staatsanzeiger-eservices.de sowie auf der Homepage der Gemeinde Niederwerrn
- über beabsichtigte beschränkte Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 50.000 € (ohne Umsatzsteuer) und
- über Zuschlagserteilungen ab einem Auftragswert von 15.000 € (ohne Umsatzsteuer).
Europaweite Ausschreibungen
Die EU-Schwellenwerte betragen für
a) Bauaufträge: 5.350.000 EURO
b) Liefer- und Dienstleistungen: 214.000 EURO