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Niederwerrn | Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Adresse & Kontakt
Gemeinde Niederwerrn
Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn
Öffnungszeiten

Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für die verbleibenden Zeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.

Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Informationen zur Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung, zur Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre und zur Beantragung der Änderung der Anschrift und des Wohnortes auf dem Personalausweis, Reisepass und der eID-Karte finden Sie in den Leistungsbeschreibungen unter „Verwandte Themen“.

Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen oder Schlafen benutzt).

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.


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Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Niederwerrn)
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Voranmeldung Umzug Hier können Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Kommune voranmelden.
Voranmeldung eines Zuzugs mit integriertem Wohnungsgeberformular Hier können Sie Ihren Zuzug zur Kommune voranmelden.

keine

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