Bauleitplanung
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwerrn (für das Gebiet "ehem. Conn Barracks")
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwerrn (für das Gebiet "ehm. Conn Barracks") wurde mit Bescheid vom 02.03.2018, Az: 40.3 - 610/2/2 - 160 des Landratsamtes Schweinfurt genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 23.03.2018 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn, Zimmer 21 (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bekanntmachung der Genehmigung
Zusammenfassende Erklärung
Begründung
Umweltbericht
Flächennutzungsplan
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwerrn
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwerrn wurde mit Bescheid vom 05.11.2018 Az. 40-610/2/2-160 des Landratsamtes Schweinfurt genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 16.11.2018 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung, im Rathaus der Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn, während der allgemeinen Dienststunden und nach Vereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
5. Änderung Flächennutzungsplan
Begründung
Bekanntmachung Genehmigung 5. Änd.FNP
1. Änderung des Bebauungsplanes "Stadtgrenze - Süd" der Gemeinde Niederwerrn
Die Gemeinde Niederwerrn hat mit Beschluss vom 24.07.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Stadtgrenze - Süd" mit integrierter Grünordnung für den Gemeindeteil Niederwerrn als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn, während der allgemeinen Dienststunden und nach Vereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
1. Änderung Bebauungsplan "Stadtgrenze - Süd"
Begründung
Bekanntmachung Satzungsbeschluss