Wappen von Niederwerrn

Niederwerrn | Konzessionsabgabe; Zahlung

Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
Adresse & Kontakt
Gemeinde Niederwerrn
Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn
Öffnungszeiten

Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für die verbleibenden Zeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, entrichten. Eine Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn ein Weiterverteiler über öffentliche Verkehrswege mit Elektrizität, Gas oder Wasser beliefert wird, der diese Energien und Wasser ohne Benutzung solcher Verkehrswege an Letztverbraucher weiterleitet.

Die Höhe der jeweiligen Konzessionsabgabe richtet sich nach dem Konzessionsvertrag, den das Energie- oder Wasserversorgungsunternehmen mit der Gemeinde oder dem Zweckverband abschließt. Dieser wiederum ist an gesetzliche Vorgaben gebunden.

Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart. Sie sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises. Die zulässigen Höchstbeträge sind in der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas" geregelt. Sie hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl), von der Spannungsebene des Netzanschlusses (Niederspannung oder Mittelspannung) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung und Jahresverbrauch) ab. Die Konzessionsabgabe für Wasser wird nach der "Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände" bemessen. Die Höhe der Abgabe für die Nutzung des Wasserleitungsnetzes beläuft sich auf einen prozentualen Anteil der Versorgungsleistungen an alle Verbraucher im Gemeindegebiet.