Wappen von Niederwerrn

Förderprogramme | Sanierungsgebiet Altort Niederwerrn

Kommunales Förderprogramm

Am 02.12.2014 wurde durch den Gemeinderat das Sanierungsgebiet „Altort Niederwerrn“ förmlich festgelegt, da im betroffenen Bereich städtebauliche Missstände vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge gem. § 144 Baugesetzbuch (BauGB) im Sanierungsgebiet der Genehmigung durch die Gemeinde Niederwerrn bedürfen.

Auf der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte ist das Fördergebiet dargestellt.

Plan_-_Altort_Niederwerrn

Im Laufe der Zeit hat sich das Erscheinungsbild des Niederwerrner Altortes durch Abbrüche, Umbauten und Neubauten immer stärker verändert. Viele wertvolle und ortstypische Elemente sind so verloren gegangen.

Die Gemeinde Niederwerrn möchte verstärkt auf historische Baudetails und deren Wert für das Siedlungsbild aufmerksam machen und das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer für die Ortsbildpflege stärken und unterstützen.

Nach Aufnahme in das Bayerische Städtebauförderungsprogramm fördert die Gemeinde entsprechende private Maßnahmen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses für den gestalterischen Mehraufwand.

Näheres regelt das Kommunale Förderprogramm. Als Maßstab zur Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit und zur Qualitätssicherung dient der Gestaltungsleitfaden der Altortsanierung Niederwerrn.

Kontakt

Bauamt 
Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn

0 97 21 / 49 99 - 69
0 97 21 / 49 99 - 99
bauamt@niederwerrn.de