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Bauleitplanung | 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwerrn

(für das Gebiet "ehem. Conn Barracks")

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederwerrn (für das Gebiet "ehm. Conn Barracks") wurde mit Bescheid vom 02.03.2018, Az: 40.3 - 610/2/2 - 160 des Landratsamtes Schweinfurt genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 23.03.2018 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Niederwerrn, Schweinfurter Straße 54, 97464 Niederwerrn, Zimmer 21 (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.