Informationen zur Gemeinde | Regelungen für den Besucherverkehr im Rathaus Niederwerrn ab dem 4. April 2022
Aufgrund der jüngsten Neuerung des Infektionsschutzgesetzes und der Begrenzung auf einen Basisschutz entfallen die gesetzlichen Grundlagen vieler bisheriger Regelungen. Dies bedeutet eine Lockerung der bisherigen Maßnahmen.
Ab Montag, den 04.04.2022, entfällt daher die 3G-Nachweispflicht für Besucherinnen und Besucher. Zum Schutz der Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher wird das Rathaus aber weiterhin an der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot zu anderen Personen festhalten. Diese Maßnahmen tragen vor allem auch dazu bei, Infektionsfälle zu vermeiden und eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Behörde sicherzustellen.
Ein persönlicher Termin im Rathaus ist auch weiterhin nur mit
vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.
Dienstag 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch | 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bürgerinnen und Bürger mit Termin,
bitten wir vor Ort die Klingel zu benutzen!