Informationen zur Gemeinde | Regelungen für den Besucherverkehr im Rathaus Niederwerrn ab dem 30.05.2022
Aufgrund der jüngsten Neuerung des Infektionsschutzgesetzes und der Begrenzung auf einen Basisschutz entfallen die gesetzlichen Grundlagen vieler bisheriger Regelungen. Dies bedeutet eine Lockerung der bisherigen Maßnahmen.
Ab Montag, den 04.04.2022, entfällt daher die 3G-Nachweispflicht für Besucherinnen und Besucher.
Wegfall der FFP2-Maskenpflicht
Ab Montag, 30.05.2022 entfällt die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird empfohlen, beruht aber auf Freiwilligkeit. Bitte halten Sie aber weiterhin ausreichend Abstand zu anderen Personen ein.
Ein persönlicher Termin im Rathaus ist auch weiterhin nur mit
vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.
Dienstag 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch | 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bürgerinnen und Bürger mit Termin,
bitten wir vor Ort die Klingel zu benutzen!