Förderprogramme | Förderrichtlinie zur Förderung regenerativer Energien
Ziel der Gemeinde Niederwerrn ist es, die Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet anzuheben und zu fördern um einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten.
Die Gemeinde Niederwerrn legt daher Im Rahmen der Haushaltsmittel ein kommunales Programm zur Förderung regenerativer Energien auf.
Zuschussfähig sind
a) Photovoltaikanlagen auf/an Wohn- und Nebengebäuden
b) Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
c) Gas-Hybridheizungen
d) Solarkollektoranlagen
e) Biomasseheizungen
f) Wärmepumpen
g) Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
h) erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
i) Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Der Zuschuss wird für private Haushalte und einmalig pro Grundstück gewährt.
Gefördert werden nur Anlagen, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert und/oder bezuschusst werden.
Förderhöhe:
Der/Die Antragsteller/-in erhält 15% der Investitionskosten, jedoch maximal 500,00 €.
Die Richtlinien zur Förderung sowie die Antragsformulare finden Sie unter Downloads.
Kontakt
Bauamt
Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn
0 97 21 / 49 99 - 69
0 97 21 / 49 99 - 99
bauamt@niederwerrn.de