Bauleitplanung | Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Motorpool“, Gemeinde Niederwerrn, Gemeindeteil Niederwerrn
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwerrn hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Motorpool“ für den Gemeindeteil Niederwerrn für ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschlossen.
In den Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.Nrn. 1354, 1354/2, 1359, 1359/2 und 1359/3 der Gemarkung Niederwerrn einbezogen. Das Gewerbegebiet liegt westlich des bestehenden Siedlungsgebiets zwischen der B 303 und der Bahnlinie Schweinfurt-Meiningen, die Erschließung erfolgt über die Straße „Am Motorpool“. Die Lage und der derzeitige räumliche Umfang des Plangebietes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:
Der Inhalt dieses Beschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In der Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2022 hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Am Motorpool“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger werden folgende Entwurfsunterlagen:
- Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
- Begründung zum Bebauungsplan
- Begründung zur Grünordnung
- Umweltbericht
in der Fassung vom 29.11.2022, in der Zeit
vom 19.12.2022 bis 20.01.2023
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Niederwerrn öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Aufgrund der Corona-Beschränkungen wird um Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartnerin ist Frau Friedrich, Tel. 09721 / 4999-69.
Die Einsicht findet unter den momentan gültigen Hygienevorschriften statt.
Einsichtnahme im Internet:
Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes in der Fassung vom 29.11.2022 unter https://www.niederwerrn.de/gemeinde/informationen-zur-gemeinde/bauleitplanung/index.html im Internet eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Niederwerrn, 09.12.2022
gez.
Bärmann
1. Bürgermeisterin