Wappen von Niederwerrn

Amtliche Bekanntmachungen | Bundestagswahl 2025

Die wichtigsten Informationen für Wählerinnen und Wähler in Niederwerrn

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Online beantragen

Sie können die Briefwahlunterlagen mittels QR-Code, welcher auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, oder online über die Homepage der Gemeinde Niederwerrn beantragen.

Per Post beantragen

Sie müssen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde Niederwerrn zukommen lassen.

Persönlich abholen

Sie können die Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar auch persönlich abholen. Die Abholung ist bis Freitag, 21. Februar um 15 Uhr möglich. Wenn Sie möchten, können Sie direkt im Rathaus auch wählen und in die Wahlurne werfen.

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23.02.2025, im Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.

Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und am 23 Februar mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis zum 02. Februar per Post, an die Wahlberechtigten, zugestellt. Auf diesem ist das Wahllokal vermerkt, in dem die Stimme – unter Vorlage eines amtlichen Ausweispapieres – abgegeben werden kann. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden. Zur elektronischen Beantragung ist ein QR-Code aufgedruckt.

Die elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen kann grundsätzlich ab dem 27.01.2025 erfolgen.

Aufgrund notwendiger Fristen für die Zulassungsprüfung der Wahlvorschläge, können die Stimmzettel erst Ende Januar gedruckt werden.

Die Briefwahlunterlagen können daher voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 versandt werden, oder im Rathaus abgeholt werden.

Die Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus, Schweinfurter Straße 54, EG Zimmer 03 oder 04, sind ab dem 10.02.2025 wie folgt:

Montag – Donnerstag:        08:00 – 12:00 Uhr

                                               14:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                                 08:00 – 12:00 Uhr

Sonderöffnung am Samstag, 15.02.2025, von 10:00 – 13:00 Uhr

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025 um 18:00 Uhr bei der Gemeinde im Briefkasten eingeworfen werden. Der rote Wahlbrief kann portofrei in jeden Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Um die rechtzeitige Rücksendung zu gewährleisten, muss der Wahlbrief dort spätestens am 19.02.2025 eingeworfen werden.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, 219 KB
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2025 Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2025, 265 KB

Zum beantragen eines Wahl-/Abstimmungsscheines hier klicken:

https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9678160

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 249 "Schweinfurt" der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025:

https://www.landkreis-schweinfurt.de/fileadmin/inhalt_service-info/LR4_Personal-Zentraler-Service/Amtsblatt_Nr._3_2025.pdf