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Niederwerrn | Soziale Angelegenheiten; Auskunft

Sie können von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

Adresse & Kontakt
Gemeinde Niederwerrn
Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn
Öffnungszeiten

Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für die verbleibenden Zeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.

Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

Für Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten bzw. beantragt haben, besteht gegenüber der Pflegekasse bzw. dem Versicherungsunternehmen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Die Pflegekassen sollen unverzüglich nach Antragstellung einen Ansprechpartner benennen und einen konkreten Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen, der es ermöglicht, innerhalb von zwei Wochen die Beratung in einer unabhängigen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch erfolgt die Pflegeberatung unter Einbeziehung von Dritten, insbesondere Angehörigen und Lebenspartnern, und in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Anspruchsberechtigte lebt.

In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Elterngeld
  • Bayerisches Betreuungsgeld
  • Bayerisches Familiengeld
  • Familienerholung in Familienferienstätten

Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

keine

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bezirk Unterfranken)
Förderwesen Sozialverwaltung - Selbsthilfegruppe - Förderung von Selbsthilfegruppen für behinderte und chronisch kranke Menschen - Antrag Der Bezirk Unterfranken fördert in der Region Unterfranken Selbsthilfegruppen auf Basis der Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfetruppen. Mit diesem Onlineverfahren können Sie den erforderlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken stellen.
Förderwesen Sozialverwaltung - Laienhelfer - Förderung der Betreuung von psychisch kranken und psychisch behinderten Menschen durch Laienhelfer - Antrag Der Bezirk Unterfranken fördert in der Region Unterfranken Laienhelfer auf Basis der Richtlinie zur Förderung von psychisch kranken und psychisch behinderten Menschen durch Laienhelfer. Mit diesem Onlineverfahren können Sie den erforderlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken stellen.
Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Verwendungsbestätigung Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe. Mit diesem Onlineverfahren können Sie nach erfolgter Leistungsgewährung die zweckentsprechende Verwendung der Mobilitätshilfe bei Inanspruchnahme der Grundpauschale bestätigen.
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