Standesamt Oberes Werntal
Alle wichtigen Informationen zum Standesamt Oberes Werntal finden Sie auf dieser Internetseite.
Fristen
Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von
- 30 Jahren aus den Sterberegistern,
- 80 Jahre aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern
- 110 Jahre aus den Geburtenregistern
nach dem Eintritt des Personenstandsfalls bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Kosten
- Gebühr für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 12,00 Euro
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister: 12,00 Euro
- Gebühr für eine mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 12,00 Euro
- die Kosten für den Versand werden zusätzlich erhoben
Urkundenbestellung
Urkunden können über standesamt.obereswerntal@niederwerrn.de formlos bestellt werden
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